Steuern
Als Geschäftsmann müssen Sie in Ungarn natürlich auch Steuern wie etwa die Gewerbesteuer zahlen. Obwohl sie in ihrer aktuellen Form möglicherweise EU-rechtswidrig ist, wurde sie nicht abgeschafft. Zusätzlich gibt es eine Solidaritätssteuer und für alle Unternehmen auch eine wirtschaftspolitisch umstrittene Mindestbesteuerung. Der Versuch eines Unternehmers, die zu zahlende Körperschaftssteuer über hohe Abschreibungskosten gering zu halten, wird durch diese Mindestbesteuerung nur begrenzt erfolgreich sein.
Das ungarische Finanzamt schätzt auf Basis Ihrer Einkünfte der vorherigen Jahre Ihr so genanntes „erwartetes Einkommen", das auf jeden Fall besteuert wird. Liegt Ihr tatsächlich erzielter Gewinn über der Prognose, so bildet er für die zu zahlenden Steuern die Grundlage. Von diesem Gewinn müssen Sie zehn Prozent Körperschaftsteuer zahlen oder aber sechzehn Prozent, sofern die positive Grundlage für die Steuern die Summe von 5 Millionen HUF (ca. 19.555 Euro) übersteigt. Diese Steuer wird also immer fällig - auch wenn Sie im entsprechenden Steuerjahr keine oder nur unwesentliche zu versteuernde Gewinne erwirtschaftet oder gar Verluste erlitten haben!
Weitere Steuern in Ungarn
Weitere in Ungarn erhobene Steuern sind die
Kommunalsteuer
Gemeindesteuer
Gebäudesteuer
Steuer für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Fremdenverkehrssteuer
Grunderwerbssteuer
Wenn Sie in Ungarn eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, dann kann die Registrierung als neuer Besitzer der Immobilie im Grundbuch sechs bis zwölf Monate dauern. Erst danach erhalten Sie einen Bescheid über die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Die Höhe dieser Art von Steuern richtet sich nach dem Kaufpreis und der Art der Immobilie, also nach der Kategorisierung durch das Grundbuchamt. Eine manchmal geübte Praxis: Die jeweilige Immobilie wird in ein ungarisches Unternehmen eingebracht und dieser Anteil des Unternehmens wird dann dem Käufer übertragen. Das ändert die Art der zu zahlenden Steuern und macht das Immobiliengeschäft nicht grunderwerbsteuer-, aber umsatzsteuerpflichtig.
Steuern auf Grundstücke
Wenn sie in Ungarn ein Grundstück besitzen, müssen sie auch dafür Steuern zahlen. Für Ihr unbebautes Grundstück beträgt die Höhe maximal 200 HUF/m² - was in etwa 0,80 Euro entspricht - bzw. 3% des „korrigierten Marktwertes". Haben Sie eine rechtskräftige Baugenehmigung, dann entfällt die Grundstückssteuer. Daneben erheben manche Gemeinden noch eine Einmalzahlung für die Kaufeinwilligung des Bürgermeisters. Hintergrund dieser Zahlung: Kommunen in Ungarn erhalten für die Anzahl ihrer ungarischen Einwohner eine bestimmte Summe für Gemeindeentwicklungskosten, die sie nicht für ausländische Einwohner bekommen. Und so wird der Ausländer eben auf diesem Weg an der Entwicklung der Gemeinde in Ungarn beteiligt.
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