Immobilien

Ungarn ist ein Land mit viel privatem Immobilien-Eigentum. Heute liegt der Anteil bei etwa 90 Prozent. Das Wohnen zur Miete ist dement­sprechend seltener. Viele Ungarn konnten in der Privatisierungs­phase nach 1989 ihre vorherigen Mietwohnungen in den Städten zumeist über Kredite erwerben. Anfang der 2000er-Jahre setzte dann nicht nur in Budapest ein wahrer Bauboom ein.

 

Unter anderem aufgrund immenser staatlicher Beihilfen entstanden in Ungarn Immobilien wie neue Geschäfts- und Bürohäuser, Lagerhallen, Appartementgebäude, Wohnparks, Ein­familienhäuser, Villen, luxussanierte Altbauwohnungen aus der Zeit des Ungarischen Jugendstils und weitere Gebäude. Sie werden also sicher kein Problem haben, das Passende zu finden - sei es zur Miete oder zum Kauf.


Immobilien-Preise und Kauf- sowie Mietbestimmungen

Die Kauf- und Mietpreise für Immobilien und Grundstücke haben in den letzten Jahren gerade in Budapest durchaus deutsches Niveau er­reicht. Sie liegen in Ungarn dafür auf dem „flachen Land" - abgesehen von ex­klusiven Objekten mit Balaton-Panorama oder direkt am Balaton-Ufer - noch teilweise erheblich darunter. Auch wenn mit dem EU-Beitritt des Landes EU-Staatsbürger mit ungarischen Bürgern und Firmen in Ungarn gleichgestellt sind, so sind beim Immobilien-Erwerb einige Besonderheiten zu beachten: Es gibt in Ungarn weiterhin Übergangsfristen und Ausnahmen. Dabei ist un­erheblich, ob es sich bei zu kaufenden Immobilien um Ihren ständigen Wohnsitz, eine Ferien­immobilie, eine Wohnung, ein Haus oder auch „nur" Grund und Boden handelt.

 

Landwirtschaftliche Flächen gibt es nur für Ungarn

Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, Flächen in Natur­schutzgebieten, Gewässer (Seen, Teiche, Weiher) und auch unter Denkmalschutz stehende Bauwerke dürfen Sie als Ausländer ohne Wohnsitz in Ungarn bis zum Mai 2011 nicht erwerben. Dies gilt grundsätzlich auch für juristische Personen. Ein Erwerb ist nur un­garischen Staatsbürgern möglich. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Sie bereits ununterbrochen mindestens drei Jahre mit Wohnsitz in Ungarn als selbstständiger Landwirt leben. In besiedelten Gebieten ist Ihnen als natürliche oder juristische Per­son der Erwerb von Immobilien ungeachtet der Größe grundsätzlich gestattet. Jedoch muss ein Zweitwohnsitz weiterhin genehmigt werden, es sei denn, Sie haben Ihren regelmäßigen Wohnsitz in Ungarn bereits ununter­brochen seit mindestens vier Jahren.

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