Immobilien
Ungarn ist ein Land mit viel privatem Immobilien-Eigentum. Heute liegt der Anteil bei etwa 90 Prozent. Das Wohnen zur Miete ist dementsprechend seltener. Viele Ungarn konnten in der Privatisierungsphase nach 1989 ihre vorherigen Mietwohnungen in den Städten zumeist über Kredite erwerben. Anfang der 2000er-Jahre setzte dann nicht nur in Budapest ein wahrer Bauboom ein.
Unter anderem aufgrund immenser staatlicher Beihilfen entstanden in Ungarn Immobilien wie neue Geschäfts- und Bürohäuser, Lagerhallen, Appartementgebäude, Wohnparks, Einfamilienhäuser, Villen, luxussanierte Altbauwohnungen aus der Zeit des Ungarischen Jugendstils und weitere Gebäude. Sie werden also sicher kein Problem haben, das Passende zu finden - sei es zur Miete oder zum Kauf.
Immobilien-Preise und Kauf- sowie Mietbestimmungen
Die Kauf- und Mietpreise für Immobilien und Grundstücke haben in den letzten Jahren gerade in Budapest durchaus deutsches Niveau erreicht. Sie liegen in Ungarn dafür auf dem „flachen Land" - abgesehen von exklusiven Objekten mit Balaton-Panorama oder direkt am Balaton-Ufer - noch teilweise erheblich darunter. Auch wenn mit dem EU-Beitritt des Landes EU-Staatsbürger mit ungarischen Bürgern und Firmen in Ungarn gleichgestellt sind, so sind beim Immobilien-Erwerb einige Besonderheiten zu beachten: Es gibt in Ungarn weiterhin Übergangsfristen und Ausnahmen. Dabei ist unerheblich, ob es sich bei zu kaufenden Immobilien um Ihren ständigen Wohnsitz, eine Ferienimmobilie, eine Wohnung, ein Haus oder auch „nur" Grund und Boden handelt.
Landwirtschaftliche Flächen gibt es nur für Ungarn
Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, Flächen in Naturschutzgebieten, Gewässer (Seen, Teiche, Weiher) und auch unter Denkmalschutz stehende Bauwerke dürfen Sie als Ausländer ohne Wohnsitz in Ungarn bis zum Mai 2011 nicht erwerben. Dies gilt grundsätzlich auch für juristische Personen. Ein Erwerb ist nur ungarischen Staatsbürgern möglich. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Sie bereits ununterbrochen mindestens drei Jahre mit Wohnsitz in Ungarn als selbstständiger Landwirt leben. In besiedelten Gebieten ist Ihnen als natürliche oder juristische Person der Erwerb von Immobilien ungeachtet der Größe grundsätzlich gestattet. Jedoch muss ein Zweitwohnsitz weiterhin genehmigt werden, es sei denn, Sie haben Ihren regelmäßigen Wohnsitz in Ungarn bereits ununterbrochen seit mindestens vier Jahren.
Portal-Suche:
Aktuelle Umfrage:
Werbung:
Fachpublikation:
In Partnerschaft mit Gentlemens Digest

|