Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht
Nicht nur in Budapest werden Sie im Vergleich zu Deutschland auf dem Arbeitsmarkt in Ungarn auffallend viele freiberufliche Immobilienmakler und Buchverkaufsstände an den Straßen sowie allerorten viel mehr Bedienungs-, Service- und Wachpersonal entdecken. Noch gibt es in Ungarn den Service-Tankwart, der auf Deutschlands Arbeitsmarkt schon längst „wegrationalisiert" wurde.
Aber der Kostendruck für die Unternehmen wächst. Die offizielle Arbeitslosenrate ist auch auf dem Arbeitsmarkt in Ungarn zuletzt angestiegen. Und neben den offiziell registrierten Arbeitslosen gib es schätzungsweise noch ungefähr genau so viele Menschen im arbeitsfähigen Alter, die keine dauerhafte legal bezahlte Arbeit finden und nur von gelegentlichen Aufträgen leben.
Arbeitskräfte sind wenig mobil
Der Nordosten von Ungarn mit seiner immer noch schwach entwickelten Infrastruktur und einer geringen Arbeitskräfte-Mobilität bleibt sozialer Brennpunkt Ungarns. Dagegen besteht wenige hundert Kilometer entfernt in Westungarn in einigen Branchen auf dem Arbeitsmarkt ein partieller Fachkräftemangel. Doch zum einen sind Ungarn traditionell sehr an „ihre Scholle" - das oft vorhandene Wohneigentum - gebunden und andererseits sind die Reallöhne auf dem Arbeitsmarkt zumeist so niedrig, dass sich viele Mobilität finanziell nicht leisten. Zu pendeln wäre ebenso zu teuer wie die Miete für eine Unterkunft anderorts.
Arbeitsrecht auf dem Arbeitsmarkt
Das ungarische Arbeitsgesetzbuch ist grundsätzlich die Basis für alle abgeschlossenen inländischen Arbeitsverhältnisse. Der Arbeitgeber in Ungarn ist verpflichtet, die Einstellung bzw. Entlassung des Mitarbeiters bei der Arbeitsverwaltung und der Sozialversicherung anzuzeigen. Im Allgemeinen beträgt die gesetzliche Arbeitszeit acht Stunden pro Tag und fünf Tage pro Woche, wobei kürzere Teilzeiten frei vereinbart werden können. Bei gefährlicher und körperlich schwerer Arbeit sind 36 Stunden auf Ungarns Arbeitsmarkt die Normarbeitszeit. In manchen Bereitschaftsdiensten kann die Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden ausgedehnt werden. Auch kann der Arbeitgeber eine „Rahmenarbeitszeit" festlegen. Hier wird für maximal 8 Wochen die Tagesarbeitszeit errechnet. Der Arbeitgeber kann in diesem Zeitrahmen bestimmen, wann der Arbeitnehmer in Ungarn seine Tätigkeit ausführen muss.
Außerordentliche Arbeitszeit
„Überstunden" (bezahlt oder unbezahlt) gibt es in Ungarn im Arbeitsgesetzbuch nicht. Dafür aber die „Außerordentliche Arbeitszeit" von maximal vier Stunden pro Tag bei insgesamt 200 Jahresstunden. Bei acht Überstunden müssen auf dem Arbeitsmarkt in Ungarn zusätzlich 50% des Grundgehaltes bezahlt oder aber ein freier Tag gewährt werden, bei Überstunden an Sonn- und Feiertagen werden 100% bzw. 50% des Grundgehalts und ein freier Tag fällig. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Alleinerziehende und Schwangere gibt es daneben noch gesetzliche Schutzbestimmungen.
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